Leistungen

Im Falle eines Schadenereignisses erstellen wir ein umfassendes Gutachten mit Angaben zur Schadenursache und den schadenbedingt notwendigen Wiederherstellungsarbeiten. Bei Haftpflichschäden prüfen wir darüber hinaus die Verantwortlichkeit für den entstandenen Schaden.

Nach Absprache mit dem Auftraggeber übernehmen wir die Prüfung von Angeboten und Rechnungen oder ermitteln die fiktive Schadenhöhe. Ein regelmäßiger Austausch mit unseren Auftraggebern sichert einen reibungslosen Ablauf des Schadenfalles.

Durch ein Netzwerk aus Brandursachenforschern, Sachverständigen für Innenraumtoxikologie, Geologen, Tragwerksplanern und weiteren Sondersachverständigen sichern wir eine über unser Tätigkeitsfeld hinausgehende fachlich fundierte Bearbeitung jedes Schadenfalls.


Ablaufplan

Unsere Dienstleistung beinhaltet im Einzelnen:
- Ermittlung der Schadenursache (bei Leitungswasserschäden)
- Feststellung des eingetretenen Schadenbildes (Beweissicherung)
- Erstellen eines Vorberichtes
- Ermittlung der Wiederherstellungskosten zum Neu- und Zeitwert
- Ermittlung und Überprüfung der Gebäude-Versicherungswerte
- Prüfung möglicher Regressansprüche gegenüber Dritten
- Technische Begleitung von Wiederherstellungsarbeiten
- Angebots- und Rechnungsprüfung, Plausibilitätsprüfung von Unterlagen oder
- Fiktive Ermittlung der schadenbedingt notwendigen Wiederherstellungsarbeiten
- Erstellen eines Gutachtens einschließlich einer Schadenberechnung


Unsere Qualitätsstandards

- Die Kontaktaufnahme zum Versicherungsnehmer und zum Geschädigten erfolgt umgehend
  nach Beauftragung.
- Die Wahrnehmung von Ortsterminen erfolgt zeitnah.
- Der Auftraggeber erhält unmittelbar nach einem Ortstermin erste mündliche Informationen, auf Wunsch
  wird ein schriftlicher Vorbericht mit Angaben zur voraussichtlichen Schadenhöhe erstellt.
- Die Bearbeitung und Rückinformation an den Versicherungsnehmer und/oder den Versicherer
  (Prüfung, techn. Freigabe von Angeboten und Rechnungen sowie Akontozahlungen) erfolgt spätestens
  3 Tage nach Erhalt.
- Die Beauftragung und Koordinierung von Sondersachverständigen übernehmen wir in Absprache
  mit dem Auftraggeber.
- Sämtliche Bearbeitungsschritte erfolgen in enger Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern,
  die regelmäßig und individuell über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert werden.